Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BOS 12 sind ein mittlerer Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung oder der Nachweis einer Eignung.
Die Eignung wird nachgewiesen entweder durch die Oberstufenreife des Gymnasiums oder einen Notendurchschnitt besser als 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses oder durch eine bestandene Eignungsprüfung.
Am Ende der BOS 12 können sich die Schülerinnen und Schüler freiwillig der Fachhochschulreifeprüfung
unterziehen und mit bestandener Prüfung auch die Schule verlassen.
Fortführung der Berufsoberschule durch den Besuch der Klasse 13 (BOS13)
Voraussetzung dafür ist entweder die bestandene Fachhochschulreifeprüfung am Ende der BOS 12 oder ein Jahreszeugnis der 12.Klasse, in dem die Note 5 (1 –3 Punkte) nur einmal vorkommen darf. Nach bestandener Abschlussprüfung in der BOS 13 besitzen Sie die fachgebundene Hochschulreife.
Schülerinnen und Schüler, die mit der 13. Klasse die allgemeine Hochschulreife anstreben, müssen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachweisen. Dazu können sie u.a. in der 12. und 13. Klasse das Wahlpflichtfach „Französisch“ besuchen und mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) in der Jahrgangsstufe 13 erreichen.
Aber auch andere Nachweise über einen versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache
können anerkannt werden, wenn in der jeweils geforderten höchsten Jahrgangsstufe mindestens die Note 4 erreicht wurde. Nähere Auskünfte zu diesen anerkannten Möglichkeiten erteilt die Schule auf Anfrage.
Grundsätzlich gilt, dass es ratsam ist, Vorbildungsdefizite auszugleichen: Bedingt durch die Vielfalt der verschiedenen Möglichkeiten, einen Mittleren Schulabschluss zu erwerben, haben Bewerber oft differenzierte Kenntnisse in einzelnen Unterrichtsfächern. Fehlende oder unzureichende Vorkenntnisse sollten vor dem Eintritt in die Berufsoberschule ausgeglichen werden.