Skip to main content
BOS FOS Triesdorf Logo
fosbos marke

BERUFSOBERSCHULE (BOS) Triesdorf
Informationen

Berufsoberschule – der flotte Weg zum StudiumBildungsgang BOS

Unsere Berufsoberschule bietet für motivierte Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung oder Berufserfahrung die Chance, in kürzester Zeit einen Hochschulzugang zu erwerben.

Eine allgemeine und fachtheoretische Bildung bereitet sehr intensiv auf ein Studium vor.

Bereits nach einem Schuljahr (12. Klasse) können die SchülerInnen die allgemeinene Fachhochschulreife bzw. nach zwei Jahren (12. und 13. Klasse) die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erwerben. Die allgemeine Hochschulreife setzt eine 2. Fremdsprache voraus.

Unsere Absolventen haben wegen ihrer Berufsausbildung nach Abschluss eines Studiums beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Nach der Berufsausbildung lohnt es sich besonders für alle Motivierten, die Schulbank noch einmal zu drücken, die eine höhere Qualifizierung bzw. ein Studium anstreben.

Der Staat fördert diesen Schritt zusätzlich mit der Zahlung von Schüler-BAföG. Suchen Sie nach: Fachoberschule (mit Voraussetzung abgeschlossene Berufsausbildung)



Voraussetzungen für den Besuch der BOS

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BOS 12 sind ein mittlerer Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung oder der Nachweis einer Eignung.
Die Eignung wird nachgewiesen entweder durch die Oberstufenreife des Gymnasiums oder einen Notendurchschnitt besser als 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses oder durch eine bestandene Eignungsprüfung.

Am Ende der BOS 12 können sich die Schülerinnen und Schüler freiwillig der Fachhochschulreifeprüfung
unterziehen und mit bestandener Prüfung auch die Schule verlassen.

Fortführung der Berufsoberschule durch den Besuch der Klasse 13 (BOS13)

Voraussetzung dafür ist entweder die bestandene Fachhochschulreifeprüfung am Ende der BOS 12 oder ein Jahreszeugnis der 12.Klasse, in dem die Note 5 (1 –3 Punkte) nur einmal vorkommen darf. Nach bestandener Abschlussprüfung in der BOS 13 besitzen Sie die fachgebundene Hochschulreife.
Schülerinnen und Schüler, die mit der 13. Klasse die allgemeine Hochschulreife anstreben, müssen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachweisen. Dazu können sie u.a. in der 12. und 13. Klasse das Wahlpflichtfach „Französisch“ besuchen und mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) in der Jahrgangsstufe 13 erreichen.
Aber auch andere Nachweise über einen versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache
können anerkannt werden, wenn in der jeweils geforderten höchsten Jahrgangsstufe mindestens die Note 4 erreicht wurde. Nähere Auskünfte zu diesen anerkannten Möglichkeiten erteilt die Schule auf Anfrage.

 

Grundsätzlich gilt, dass es ratsam ist, Vorbildungsdefizite auszugleichen: Bedingt durch die Vielfalt der verschiedenen Möglichkeiten, einen Mittleren Schulabschluss zu erwerben, haben Bewerber oft differenzierte Kenntnisse in einzelnen Unterrichtsfächern. Fehlende oder unzureichende Vorkenntnisse sollten vor dem Eintritt in die Berufsoberschule ausgeglichen werden. 

Zugang

Zugang BOSMittlerer Schulabschluss

+ Einschlägige berufliche Vorbildung, z.B.
 anerkannter Ausbildungsberuf,
 anerkannte schulische Berufsausbildung mit staatl. Abschlussprüfung
 Anstellungsprüfung mittlerer/gehobener Dienst,
 mittlerer techn. Dienst
 5-jährige Berufserfahrung

Einschlägige Berufe mit Zugangsberechtigung zur BOS (externer Link)

+ Eignung
Die Eignung ist gegeben durch:

  • Oberstufenreife des Gymnasiums
  • mindestens 4 Punkte (Note 4) in allen Fächern des Jahreszeugnisses der Vorklasse oder des Vorkurses
  • mittlerer Schulabschluss mit einem Durchschnitt in D/E/M <= 3,5 (wobei eine Note schlechter als 4 sein darf)

 

Enthält der mittlere Schulabschluss keine Note in den Fächern D, E oder M (Fachrechnen zählt nicht als Mathematik!), kann die fehlende Note durch die Jahresnote der Vorklasse oder des Vorkurses (im Moment noch nicht an unserer Schule) ersetzt werden. Wird im Kalenderjahr der Aufnahme weder eine Vorklasse noch ein Vorkurs besucht, kann eine Eignungsprüfung in den Fächern D, E und M abgeleistet werden.

Probezeit
Besuch  im direkten Anschluss
an die vorherige Klasse
 nach einer Unterbrechung
 BOS 12 Probezeit bis 15.12.  Probezeit bis 15.12.
 BOS 13  keine Probezeit  Probezeit bis 15.12.

Abschlüsse an der BOS

Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse BOS, welche die Voraussetzungen zur Zulassung zur Fachabiturprüfung erfüllen, können diese am Ende der 12. Klasse ablegen. Bei Erfolg wird die Fachhochschulreife verliehen.

Schülerinnen und Schüler der 13. Klasse BOS können die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erreichen.

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten, jedoch nur für fachgebundene Studiengänge. 

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt darüber hinaus zum Studium an allen Universitäten und allen Fachhochschulen in Deutschland ohne Einschränkung auf fachgebundene Studiengänge. Dazu ist eine zweite Fremdsprache erforderlich.

Lesen Sie dazu mehr unter "Besonderheiten der 13. Jahrgangsstufe".

 

Besonderheiten der 13. Jahrgangsstufe BOS: Seminarfach und zweite Fremdsprache

1. Seminarfach

Die Schülerinnen und Schüler der 13. Jahrgangsstufe müssen im Rahmen des "Seminarfachs"  eine erste wissenschaftliche Arbeit verfassen. Diese geht als eigenständige Note in das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife ein. Während der Seminarphase am Ende der 12. Klasse und im Seminarfach der 13. Klasse arbeiten die Schülerinnen und Schüler in klassenunabhängigen Gruppen an Rahmenthemen, aus denen sich dann das Thema der einzelnen Seminararbeit ergibt.

2. Zweite Fremdsprache

Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist eine zweite Fremdsprache erforderlich. Diese kann durch Nachweis in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch oder Russisch erbracht werden. Der Nachweis erfolgt durch

  • die Teilnahme an dem Unterricht einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Wahlpflichtunterricht), wobei mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) in der Jahrgangsstufe 13 erzielt werden muss,
  • das Ablegen einer Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache mit mindestens der Note 4 (mindestens 4 Punkte),
  • ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
  • einen versetzungserheblichen Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen, wobei im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder höher mindestens die Note 4 erreicht wurde oder
  • den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung.